16. Juli 2026

UNESCO-Urkunde feierlich in Schwerin überreicht

Martin Eckert

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Mit einer Festveranstaltung im Wichernsaal des Forums Diakonie in Schwerin ist am Donnerstag, 16. Juli 2026, die bereits im März bekannt gegebene Aufnahme der Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nun auch mit einer Urkunde besiegelt worden. DER KOMET war vor Ort.

Festakt für fünf lebendige Kulturformen

Rund vier Monate nach der Bekanntgabe erhielt die Anerkennung in Schwerin ihren offiziellen Rahmen. Neben der Schaustellerkultur würdigte die Deutsche UNESCO-Kommission an diesem Tag mehrere weitere Neueintragungen in das Verzeichnis, darunter die traditionelle kleine Küstenfischerei an der Ostseeküste und in den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns, das Herrenschneiderhandwerk, die Bolzplatzkultur und die Martinstradition im Rheinland.

Durch das Programm führte Prof. Dr. Gregor Rohrmann, Direktor des Zentrums für regionale Geschichte und Kultur Mecklenburgs an der Universität Rostock. Nach dem musikalischen Auftakt mit Ralf Gehler an der diatonischen Handharmonika sprach Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, ein Grußwort. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Benjamin Jörissen, Vorsitzender des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission.

Gemeinsam für die Anerkennung der Schaustellerkultur

Für die Schaustellerbranche nahmen DSB-Präsident Albert Ritter, BSM-Präsident Patrick Arens sowie Peer Hamberger, Vorsitzender des Schaustellerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, die Urkunde entgegen. Auch Dr. Margit Ramus, die als Vertreterin des digitalen Kulturgut-Volksfest-Archivs das Anerkennungsverfahren mitinitiiert hatte, gehörte zu den Geehrten.

Der Deutsche Schaustellerbund und der Bund der Selbständigen Markt- und Schaustellerbetriebe hatten sich gemeinsam mit ihren Verbänden, Mitgliedern und weiteren Mitstreitern über Jahre hinweg für die Anerkennung der Schaustellerkultur eingesetzt und das Verfahren intensiv begleitet. Die Urkundenübergabe war damit auch das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Leistung innerhalb der Schaustellerbranche.

Die Anerkennung gilt einer mehr als 1.200 Jahre gewachsenen Kultur. Rund 5.600 Schaustellerfamilien beschicken in Deutschland Jahr für Jahr etwa 9.750 Kirmessen, Jahrmärkte, Kirchweihen, Schützenfeste, Dulten und Kerwen. Dabei begrüßen sie insgesamt rund 200 Millionen Besucherinnen und Besucher.

Da die Deutsche UNESCO-Kommission für die Vorstellung der einzelnen Kulturformen nur eine begrenzte Redezeit vorgesehen hatte, verzichtete BSM-Präsident Patrick Arens auf einen eigenen Redebeitrag und überließ Albert Ritter und Dr. Margit Ramus das Wort.

„Die heutige Urkundenverleihung ist ein besonderer Moment für unsere Branche“, sagte Albert Ritter vor Ort. Die Aufnahme sei zugleich ein Auftrag an Politik und Gesellschaft, die Schausteller als Träger der Volksfestkultur nachhaltig zu stärken.

Wie schon bei früheren Anlässen beschrieb Ritter die Volksfeste als „letztes Lagerfeuer der Gesellschaft“ – im Zusammenhang mit der UNESCO-Anerkennung ein besonders treffendes Bild. Auch den anwesenden KOMET bezog der DSB-Präsident in seine Ansprache ein und erinnerte daran, dass das Fachmagazin die Schaustellerbranche seit nunmehr 143 Jahren begleitet.

Vom „Fahrenden Volk“ zum anerkannten Kulturerbe

Einen besonders eindrücklichen Akzent setzte der Beitrag von Dr. Margit Ramus. In ihrer Ansprache spannte sie einen weiten Bogen von den Anfängen des „Fahrenden Volkes“ im Mittelalter bis zur heutigen Anerkennung.

Nach ihren Worten war das fahrende Gewerbe jahrhundertelang gesellschaftlich geächtet. Fahrende hätten nach Einbruch der Dunkelheit die Städte verlassen müssen und seien selbst von der katholischen Kirche lange von den Sakramenten ausgeschlossen worden. Erst durch neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Wandergewerbe und nach der Reichsgründung 1871 sei das Leben der Fahrenden leichter geworden.

„Und nun – etwa 155 Jahre später – ist die Schaustellerkultur, die ihren Ursprung im Fahrenden Volk von einst hat, in das Bundesweite Verzeichnis der immateriellen Kulturgüter aufgenommen worden. Kaum zu glauben – aber tatsächlich geschehen“, sagte Ramus.

Ihr sei wichtig zu betonen, dass es sich nicht bloß um eine Auszeichnung, sondern um eine Anerkennung handle. Damit sei zugleich die Verpflichtung verbunden, das Kulturgut zu bewahren und an die kommenden Generationen weiterzugeben. Diesem Auftrag wolle sie auch künftig nachkommen und das gemeinnützige Kulturgut-Volksfest-Archiv als „Schatzkammer der Schaustellerkultur“ weiter ausbauen.

Die Urkundenübergabe in Schwerin markiert damit einen historischen Moment für die gesamte Schaustellerbranche: Was über Jahrhunderte mit Argwohn betrachtet und gesellschaftlich ausgegrenzt wurde, ist heute offiziell als das anerkannt, was es für Millionen Besucherinnen und Besucher längst ist – gelebte deutsche Kultur.

Dass dieses Ziel erreicht wurde, ist dem gemeinsamen Einsatz von DSB, BSM, den regionalen Schaustellerverbänden, dem Kulturgut-Volksfest-Archiv und zahlreichen weiteren Unterstützern zu verdanken.

Bild von links: Prof. Dr. Benjamin Jörissen, Peer Hamberger, Patrick Arens, Dr. Margit Ramus, Bettina Martin und Albert Ritter.

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