Ein Editorial über Sexismus, Geschmack und die Frage, wer die Grenzen setzt
Erlangen, München, Neumünster. Drei Städte, drei unterschiedliche Vorgänge – und doch eine Gemeinsamkeit, die wir als Branchenmedium nicht übersehen sollten: In allen drei Fällen geht der Impuls, sich mit Musik, Figuren oder der Bildsprache auf Volksfesten zu beschäftigen, von kommunalen Gleichstellungsstellen aus.
In Erlangen ging es um zwölf Lieder, auf die bei der Bergkirchweih nach Möglichkeit verzichtet werden sollte. Das war eine Empfehlung, kein Verbot. In München wurden nach Hinweisen städtischer Stellen tatsächlich Figuren an Schaustellergeschäften verändert: am „Teufelsrad“ von Elisabeth Polaczy ebenso wie am „Happy Sailor“ von Verena Krug, wo unter anderem eine bislang unbekleidete Meerjungfrau einen Muschelbikini erhielt. Und nun beschäftigt sich in Neumünster der Kulturausschuss mit Frauenmotiven an Fahrgeschäften, darunter dem „Extasy“ von Sascha Manfred Belli aus Lübeck. Auch dort kam der Impuls von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.
Die Fälle sind ausdrücklich nicht gleich: In Erlangen wurde empfohlen, in Neumünster wird bislang diskutiert und die Schausteller sind noch nicht angeschrieben worden. In München dagegen wurden Veränderungen vorgenommen. Eine bundesweite Kampagne lässt sich daraus nicht ableiten. Drei Vorgänge mit demselben institutionellen Ausgangspunkt reichen dennoch für eine grundsätzliche Frage: Wo endet notwendige Gleichstellungsarbeit – und wo beginnt die behördliche Bewertung von Kultur, Gestaltung und Geschmack?
Mich stört nicht, dass Gleichstellungsstellen hinschauen. Sie sollen es. Mich beschäftigt vielmehr: Wie frei ist eine Diskussion, wenn auf der einen Seite eine kommunale Stelle sitzt und auf der anderen ein Schausteller, der sich im nächsten Jahr bei derselben Kommune wieder um einen Standplatz bewirbt?
Sexismus auf Volksfesten ist real: Frauen werden belästigt, ungefragt angefasst oder fotografiert, es gibt sexualisierte Übergriffe, Upskirting und den Verdacht auf K.-o.-Tropfen. Wer das kleinredet, tut weder den Betroffenen noch unserer Branche einen Gefallen. Gerade deshalb sind Angebote wie die „Sichere Wiesn“ in München oder die „Wasenboje“ in Stuttgart so wichtig. Dort geht es um Menschen, die nach Belästigungen oder Übergriffen, bei Angst oder Orientierungslosigkeit oder für einen sicheren Heimweg tatsächlich Hilfe brauchen. Genau dort wird Gleichstellung praktisch.
Und genau hier liegt für mich der Widerspruch. Die „Wasenboje“ musste in Stuttgart zeitweise um ihre Finanzierung kämpfen; ihr Fortbestand für 2026 und 2027 wurde erst in den Haushaltsberatungen gesichert. Wenn ein Angebot für Frauen in konkreten Notsituationen um seine Zukunft kämpft, während andernorts über Muschelbikini oder die Oberweite einer gemalten Frau diskutiert wird, darf man fragen, ob wir unsere Prioritäten immer an der richtigen Stelle setzen.
Denn das eigentliche Problem sitzt eben nicht etwa oben auf dem „Teufelsrad“. Es steht unten mit dem Smartphone in der Hand. Wer heimlich unter Röcke filmt, Frauen gegen ihren Willen fotografiert, bedrängt oder anfasst, überschreitet eine reale Grenze. Hier braucht es Prävention, Hilfe und Konsequenz.
Umso vorsichtiger sollten wir mit dem Begriff Sexismus umgehen. Nicht jede nackte Haut ist Sexismus. Eine Frau wird nicht zum Sexualobjekt, weil sie einen Bikini trägt; eine Meerjungfrau nicht diskriminierend, weil sie Brüste hat, und eine Airbrush-Figur nicht wegen großer Oberweite sexistisch. Zugleich betont unsere Gesellschaft körperliche Selbstbestimmung: Menschen entscheiden selbst über ihr Geschlecht, künstliche Nägel oder Wimpern, Haarverlängerungen und kosmetische Eingriffe. Man kann das kritisch sehen, doch diese Freiheit gesteht unsere Gesellschaft dem Einzelnen zu. Deshalb tue ich mich mit einer Debatte schwer, die bei gemalten oder modellierten Frauenfiguren Zensur betreibt: Wie lang muss ein Rock sein? Wie groß darf ein Ausschnitt sein? Wie viel Bikini braucht eine Meerjungfrau?
Eine Darstellung kann herabwürdigend, rassistisch oder sexistisch sein. Entscheidend ist, was sie transportiert: Erniedrigt sie Menschen aufgrund ihres Geschlechts, macht sie sie verächtlich oder reduziert sie sie in herabwürdigender Weise auf sexuelle Verfügbarkeit? Dann muss gehandelt werden. Rocklängen, Ausschnitte oder Bikinioberteile ersetzen diese Prüfung nicht.
Auch Tradition ist kein Freibrief. Die Aufnahme der Schaustellerkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bedeutet Verantwortung und Weiterentwicklung. Tatsächlicher Rassismus oder Sexismus wird nicht dadurch schützenswert, dass eine Darstellung alt ist. DSB-Präsident Albert Ritter brachte es im Gespräch mit uns auf den Punkt: Der Gesetzgeber setzt Grenzen, die auch auf dem Festplatz gelten. Zugleich fragte er, warum für Schaustellerkultur mitunter andere Maßstäbe gelten als für Kunst oder Museen. Genau dort liegt die Trennlinie zwischen Verbotenem, tatsächlicher Diskriminierung und persönlichem Geschmack. Diese Ebenen dürfen nicht ineinanderlaufen. Geschmack ist keine Rechtsnorm.
Besonders sensibel wird es, wenn die Bewertung von einer kommunalen Stelle kommt. Denn eine Verwaltung besitzt mehr als eine Meinung. Ein Schausteller begegnet derselben Kommune bei Flächenvergaben, Genehmigungen und vor allem bei der nächsten Zulassung wieder. Auf großen Volksfesten konkurrieren mehr Betriebe um einen Platz, als zugelassen werden können. Daran hängen Umsatz, Mitarbeiter, Investitionen und Tourneeplanung.
Deshalb ist ein behördlicher „Hinweis“ oder „Wunsch“ etwas anderes als eine Meinung in einer Zeitung. Niemand muss unterstellen, eine spätere Zulassung hänge davon ab, ob ein Schausteller einer Empfehlung folgt. Dafür gibt es keinen Beleg. Die strukturelle Machtasymmetrie bleibt dennoch. Elisabeth Polaczy schilderte selbst ihre Sorge um die Wiesn-Zulassung; offiziell war es eine Anregung. Genau das zeigt: Ein behördlicher Wunsch ist für jemanden, der auf die nächste Zulassung angewiesen ist, eben nicht einfach nur ein Wunsch.
Behördliche Bewertungen dürfen keinen faktischen Druck erzeugen, und ästhetisches Empfinden darf nicht stillschweigend zum administrativen Standard werden. Zusätzliche Maßstäbe für Schaustellergeschäfte müssen transparent, nachvollziehbar und vorhersehbar sein. Schausteller brauchen keine Sonderrechte, aber Rechtssicherheit und sachliche Zulassungskriterien.
Ein kleiner Seitenblick sei erlaubt: In Schleswig-Holstein heißt das Amt „Gleichstellungsbeauftragte“, obwohl es auf der hier relevanten kommunalen Ebene ausschließlich von einer Frau ausgeübt werden darf und Frauen die vorrangig zu fördernde Gruppe sind. Das Bundesarbeitsgericht hält diese Ungleichbehandlung wegen der besonderen Aufgaben für gerechtfertigt. Interessant ist vor allem die Begründung: Das Gericht betrachtet nicht nur die formale Ungleichbehandlung, sondern auch Aufgabe, Zweck und konkrete Situation. Mit anderen Worten: Nur der Kontext zählt. Ich frage mich deshalb durchaus, ob „Frauenbeauftragte“ nicht die ehrlichere Bezeichnung wäre. Wer Differenzierung für die eigene Arbeit beansprucht, sollte sie auch anderen – und eben auch einer Fahrgeschäftsfassade – zugestehen.
Meine Kritik lautet deshalb ausdrücklich nicht, Gleichstellungsstellen hätten auf Volksfesten nichts zu suchen. „Sichere Wiesn“, Wasenboje und Awareness-Arbeit zeigen das Gegenteil. Wo Menschen belästigt, bedroht oder Opfer sexualisierter Gewalt werden, braucht es Unterstützung, Prävention und konsequentes Handeln. Dieselbe Sorgfalt muss aber gelten, wenn eine öffentliche Stelle eine Darstellung als sexistisch bewertet. Maßstab dürfen nicht Rocklänge, Oberweite oder nackte Haut sein, sondern Aussage, Zusammenhang und Wirkung.
Die Branche trägt dabei selbst Verantwortung. Kulturerbe schützt weder Sexismus noch Rassismus. Wo tatsächlich herabgewürdigt oder diskriminiert wird, muss darüber gesprochen und gegebenenfalls gehandelt werden. Aber eine lebendige Kultur braucht auch einen Bereich, in dem sie überzeichnen, provozieren, bunt, kitschig oder geschmacklich streitbar sein darf.
Vielleicht ist das die wichtigste Unterscheidung in dieser Debatte: Eine Frau zu schützen und ein Frauenbild zu regulieren sind zwei verschiedene Dinge. Für das Erste gibt es auf unseren Volksfesten genügend reale Aufgaben. Bei einer Meerjungfrau, einer Airbrush-Figur oder einer Frau im Bikini muss hingegen zunächst die Frage beantwortet werden, ob tatsächlich jemand herabgewürdigt wird und nicht, ob die Darstellung dem persönlichen Geschmack einer öffentlichen Stelle entspricht. Schützt Frauen – nicht Frauenbilder.
Das ist eine Forderung nach Verantwortung auf beiden Seiten: Die Branche trägt Verantwortung für das, was sie zeigt. Die öffentliche Hand trägt Verantwortung für die Macht, die sie ausübt. Erlangen, München und Neumünster sind drei Vorgänge mit demselben institutionellen Ausgangspunkt – und das im selben Jahr. Anlass genug, diese Grenze jetzt zu diskutieren, bevor sich aus einzelnen Empfehlungen und Hinweisen stillschweigend ein neuer Maßstab entwickelt.
Wer echten Sexismus bekämpfen will, sollte den Begriff nicht dadurch entwerten, dass irgendwann jede Darstellung weiblicher Körperlichkeit unter Verdacht gerät. Die Grenze zwischen Sexismus und Freiheit verläuft jedenfalls nicht am Bikini.