Die Kermis- en Machinebouw Gaasendam International B.V. aus Neede wurde am 2. Juni 2026 vom Gericht in Gelderland für zahlungsunfähig erklärt. Was das für Betreiber bedeutet – und was noch völlig offen ist.
Es ist eine Meldung, die in der Branche nachhallt: Eine mit KMG Rides verbundene Gesellschaft ist insolvent. Das zuständige niederländische Gericht erklärte die internationale Unternehmenseinheit – firmierend als Kermis- en Machinebouw Gaasendam International B.V. – am 2. Juni 2026 offiziell für insolvent. Die Entscheidung wurde am 3. Juni im niederländischen Insolvenzregister veröffentlicht. Als Insolvenzverwalter wurde mr. Y. Cenik bestellt.
Die Nachricht sorgt in der Schaustellerbranche für Aufmerksamkeit, denn die insolvente Gesellschaft trat auch unter dem Namen K.M.G. International auf. KMG Rides aus Neede zählt seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Herstellern transportabler Fahrgeschäfte. Modelle wie Afterburner, Freak Out, Speed, XXL, Move-It und Inversion prägen Kirmesplätze weit über die Niederlande hinaus.
Wichtig ist die Einordnung: Nach aktuellem Stand betrifft das Insolvenzverfahren die Gesellschaft Kermis- en Machinebouw Gaasendam International B.V. Ein Detail aus dem niederländischen Insolvenzregister ist dabei aufschlussreich: Als primärer Geschäftsbereich dieser Gesellschaft sind dort Finanzdienstleistungen eingetragen – nicht Fahrgeschäftebau. Das deutet darauf hin, dass es sich bei der insolventen Einheit zumindest auch um eine Holding- oder Finanzierungsgesellschaft der Gruppe handeln könnte, nicht zwingend um den eigentlichen Produktionsbetrieb. Abschließend klären lässt sich diese Struktur derzeit jedoch nicht.
Das könnte erklären, warum weitere am Standort Neede registrierte Gesellschaften aus dem Umfeld von KMG – darunter Kroon Machinebouw Groep B.V., Kermis- en Machinebouw Gaasendam Europe B.V. sowie Cobra-Gesellschaften – nach den bislang vorliegenden Informationen nicht Gegenstand dieses Insolvenzverfahrens sind. Ob und wie die einzelnen Gesellschaften wirtschaftlich verflochten sind, lässt sich jedoch erst beurteilen, wenn der Insolvenzverwalter weitere Angaben macht.
Über die Ursachen des Verfahrens liegen derzeit keine gesicherten Informationen vor. Im Insolvenzregister sind bislang noch keine Berichte des Verwalters veröffentlicht. Damit bleibt offen, ob laufende Projekte betroffen sind, ob Vermögenswerte verkauft werden, ob es eine Fortführungslösung gibt oder welche Rolle die übrigen Gesellschaften künftig übernehmen.
Für Betreiber von KMG-Anlagen stellen sich nun vor allem drei Fragen: Was geschieht mit laufenden Liefer- oder Serviceaufträgen? Wie wird die Ersatzteilversorgung organisiert? Und wer ist künftig Ansprechpartner für technische Unterstützung, Umbauten oder Dokumentation? Klare Antworten darauf dürfte erst der erste Bericht des Insolvenzverwalters liefern.
Für bestehende Anlagen bedeutet die Insolvenz nicht automatisch eine Stilllegung. Maßgeblich bleiben weiterhin die jeweiligen Betriebsgenehmigungen, Prüfungen, Wartungsnachweise und technischen Vorgaben. Offen ist allerdings, wie sich das Verfahren auf Herstellerunterstützung, Ersatzteile und laufende Neuprojekte auswirkt.
KMG Rides präsentierte sich noch kurz zuvor als aktiver Hersteller mit laufenden Projekten und weltweiten Auslieferungen. Umso größer ist die Aufmerksamkeit, mit der die Branche nun auf die nächsten Schritte des Insolvenzverwalters blickt.
Ohio wirft seinen Schatten
In Branchenkreisen wird als möglicher Hintergrund der Insolvenz auch auf ein langjähriges Gerichtsverfahren in den USA verwiesen. Am 26. Juli 2017 brach auf der Ohio State Fair während des Betriebs ein Arm der „Fire Ball“, einer in den USA betriebenen KMG-Anlage aus der Afterburner-Familie. Der 18-jährige Tyler Jarrell starb, sieben weitere Menschen wurden verletzt, teils schwer.
In dem Verfahren gegen KMG berichteten US-Medien unter Berufung auf die Klägerseite, das Gericht habe festgestellt, dass der Hersteller bereits seit 2012 von einem Defekt gewusst, Betreiber jedoch nicht entsprechend informiert habe. Im Juli 2024 erging in New Jersey ein Urteil über insgesamt rund 78 Millionen Dollar zugunsten mehrerer Geschädigter sowie des Nachlasses von Tyler Jarrell.
Ob und in welchem Umfang dieses Urteil zur Insolvenz der Kermis- en Machinebouw Gaasendam International B.V. beigetragen hat, ist nicht bestätigt.
Wie existenziell solche US-Haftungsurteile für europäische Fahrgeschäftehersteller werden können, zeigt jedoch ein Blick auf einen ganz anderen Fall aus der Branche – kein KMG-Fahrgeschäft, ein anderer Hersteller, ein anderer Unfall: Der österreichische Hersteller Funtime wurde im Dezember 2024 von einem Gericht in Florida zu 310 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt, nachdem der 14-jährige Tyre Sampson 2022 am Orlando FreeFall zu Tode gestürzt war.
Funtime erschien nicht vor Gericht und bestreitet nach eigener Darstellung die Verantwortung sowie die rechtliche Tragfähigkeit des Urteils nach österreichischem Recht. Die Vollstreckung ist keineswegs automatisch: Da Funtime in Österreich sitzt, wollen die Anwälte der Familie das Urteil nach US-Medienberichten auch dort durchsetzen lassen. Zugleich verweisen US-Berichte darauf, dass mögliche geschäftliche Berührungspunkte mit dem US-Markt bei der Durchsetzung eine Rolle spielen könnten.
Der Vergleich zeigt: Ob ein US-Urteil einen europäischen Hersteller tatsächlich wirtschaftlich trifft, hängt wesentlich davon ab, ob und wie es vollstreckt werden kann und welche Angriffsfläche das Unternehmen in den USA bietet.
Was das im Fall KMG konkret bedeutet, wird erst der Insolvenzverwalter klären können.
DER KOMET beobachtet die weitere Entwicklung und berichtet, sobald belastbare Informationen zu Fortführung, Verwertung oder Herstellersupport vorliegen.
Quellen: Niederländisches Insolvenzregister / FaillissementsDossier, Faillissementen.com, Looopings, KMG Rides; ABC 6 / WSYX, Ideastream / WYSO und ABC News zum Ohio-State-Fair-Verfahren; Associated Press, EAP Magazin und New York Post zum Funtime-/Tyre-Sampson-Verfahren.
Foto: „Hip Hop Fly“ von Romano Lagerin – © Maximilian Kaletsch