11. August 2026

Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

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UNESCO-Kommission würdigt über 1.200 Jahre gewachsene und gelebte Tradition

Die Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland ist in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Mit der Entscheidung würdigt die Deutsche UNESCO-Kommission die Arbeit der ca. 5.600 Schaustellerfamilien und – untrennbar davon – die Bedeutung unserer seit 1.200 Jahren gelebten Volksfestkultur.

Auf den rund 9.750 Volksfesten begrüßen die Schausteller und Schaustellerinnen jährlich ca. 200 Millionen Gäste. Ob Kirmes, Kirchweih, Jahrmarkt, Schützenfest, Dult oder Kerwe – kein anderes Freizeitvergnügen erlebt vergleichbaren Zuspruch. Volksfeste laden die Menschen zum Miteinander ein – ungeachtet ihres gesellschaftlichen, ethnischen, religiösen oder finanziellen Hintergrundes – und bei freiem Eintritt. Sie schaffen Identität, einen die Menschen und geben Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen – ganz analog, von Angesicht zu Angesicht.

Träger dieser Kultur sind die Schaustellerinnen und Schausteller. Sie geben ihr Wissen und ihre handwerklichen Fähigkeiten von Generation zu Generation weiter und entwickeln ihre Angebote kontinuierlich weiter – voller Tradition und Innovation, Vertrautem und Vielfalt.

„Die Aufnahme unserer Schaustellerkultur in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine große Ehre und damit ein starkes Signal für unseren Berufsstand“, so Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes e.V. „Sie zeigt: Volksfeste – aber auch unsere geliebten Weihnachtsmärkte – sind weit mehr als ein Freizeitangebot – sie sind ein zentraler Bestandteil unserer kulturellen Identität. Die Auszeichnung ist Anerkennung unserer Arbeit und Auftrag zugleich – auch an die Politik auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene, diese gelebte Volksfestkultur mit verlässlichen Rahmenbedingungen langfristig zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung DSB

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