18. Juni 2026

Oktoberfest 2026: Gericht erlaubt Aufbau der Zelte von Paulaner und Schottenhamel

Martin Eckert

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Wie der Deutsche Schaustellerbund (DSB) mitteilt, hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Eilantrag im Streit um die Zulassung zweier großer Oktoberfest-Festzelte zurückgewiesen.

Damit können die Verträge für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für die Wiesn 2026 geschlossen werden. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das vor allem eines: Planungssicherheit. Der Aufbau der Festhallen kann wie vorgesehen Ende Juni beginnen.

Hintergrund des Verfahrens ist die Frage, ob die Zulassungsverträge für gastronomische Großbetriebe auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabekammer Südbayern hatte einen entsprechenden Nachprüfungsantrag bereits zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde sofortige Beschwerde eingelegt.

Wichtig bleibt: Die grundsätzliche Frage einer möglichen europaweiten Ausschreibung ist damit noch nicht abschließend entschieden. Das Gericht hat im Eilverfahren jedoch klargestellt, dass eine Ausschreibung und ein anschließender rechtzeitiger Aufbau für das Oktoberfest 2026 zeitlich nicht mehr realisierbar wären.

Für die Wiesn 2026 ist die Entscheidung daher ein wichtiges Signal: Der Aufbau kann beginnen, und die traditionsreichen Festzelte Paulaner und Schottenhamel dürfen wie geplant an den Start gehen.

Beitragsbild: fottoo – stock.adobe.com

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